AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen BOSS FITNESS

 

1. Präambel

Die Firma BOSS FITNESS e.U., FN496384b, Inhaberin Sylvia Oberauer, LL.B., (in der Folge „BOSS FITNESS“), richtet sich primär an Menschen an Schreibtischarbeitsplätzen. Mit einfachen Übungen und ein wenig Disziplin soll diesen geholfen werden, sich wieder besser und aktiver zu fühlen. In diesem Zusammenhang bietet BOSS FITNESS webbasierte Dienstleistungen (in der Folge „SOFTWARE“) an Unternehmen (in der Folge „UNTERNEHMEN“) und Kunden (in der Folge „KUNDEN“) an. Der KUNDE und UNTERNEHMEN werden zusammen als „ANWENDER“ bezeichnet.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich einerseits an UNTERNEHMEN im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG aber auch private KUNDEN (Verbraucher im Sinne des § 1 Abs Z 2 KSchG).

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.

2. Geltungsbereich

Die AGB regeln die Anschaffung, Nutzung und Verwertung von SOFTWARE sowie die damit verbundenen unternehmerischen und administrativen Tätigkeiten.

BOSS FITNESS richtet sich an KUNDEN mit (Wohn-)Sitz in Österreich und europaweit an UNTERNEHMEN mit deutscher Geschäftssprache. Dies aus logistischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen und ohne Diskriminierungsabsicht.

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

Diese AGB sind dauerhaft unter der URL bossfitness.at/agb abrufbar.

3. Nutzungsvoraussetzungen

Der ANWENDER ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln. Sollte der ANWENDER den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er BOSS FITNESS unverzüglich davon zu informieren.

Der ANWENDER hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung von SOFTWARE gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.

Der ANWENDER hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die SOFTWARE vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird seine Arbeitnehmer bzw. arbeitnehmerähnliche Personen darauf hinweisen, dass die Nutzung über den vertragsmäßigen Umfang unzulässig ist.

Es liegt in der Verantwortung des ANWENDERS, die erforderliche elektronische Infrastruktur (insbesondere E-Mail-Account sowie Hard- und Software-Infrastruktur) für den Betrieb von SOFTWARE zu schaffen. BOSS FITNESS treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- und Beratungspflichten.

4. Pflichten des ANWENDERS

Die ANWENDER verpflichten sich bei der Registrierung und Nutzung von SOFTWARE:

• nicht mehr als ein Nutzerkonto einzurichten;

• persönliche Daten aktuell zu halten (bis zur Änderung der persönlichen Angaben gelten die im Nutzerkonto hinterlegten Angaben des Nutzers gegenüber BOSS FITNESS als richtig und vollständig);

• das zur Sicherung des Nutzerzugangs eingerichtete Passwort geheim zu halten;

• die Nutzung des eigenen Nutzerzugangs durch Dritte zu verhindern;

• jede missbräuchliche Nutzung des eigenen Nutzerzugangs unverzüglich der BOSS FITNESS zu melden;

• jegliche Modifikation der SOFTWARE zu unterlassen;

• keine Inhalte der SOFWARE unbefugt zu veröffentlichen oder vervielfältigen;

• Handlungen zu unterlassen, die die Funktionsfähigkeit von SOFTWARE beeinträchtigen können;

• keine Veränderungen oder Modifikationen vorzunehmen, die technische Beschränkungen umgehen;

• keine Kopien von Videos und digitalen Inhalten zu erstellen, gleich ob zu privaten (unter Berücksichtigung des § 42 UrhG) oder öffentlichen Zwecken.

Der ANWENDER haftet für das eigene sowie das Verhalten seiner Nutzer.

5. Angebot, Vertragsabschluss

ANWENDER haben die Möglichkeit die SOFTWARE kostenlos für bis zu 14 Tage zu nutzen.

Ein kostenpflichtiger Vertragsabschluss erfolgt wie folgt:

Durch Anklicken des Kauf-Buttons (= zahlungspflichtig bestellen) und die Angabe der erforderlichen Daten in die Eingabe-Maske gibt der ANWENDER ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit BOSS FITNESS ab. BOSS FITNESS ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Annahme des Angebotes des ANWENDERS, und damit der Vertragsabschluss, erfolgt durch BOSS FITNESS, indem die SOFTWARE dem ANWENDER web-basiert zur Verfügung gestellt wird.

6. Lizenz-Verwaltung „UNTERNEHMEN“

Bei Vertragsabschluss wir seitens des ANWENDERS ein Manager (in der Folge „MANAGER“) zur Lizenzverwaltung namhaft gemacht. Dieser MANAGER ist Ansprechpartner und Schnittstelle in allen inhaltlichen, technischen und organisatorischen Fragen für BOSS FITNESS. Bei Abonnenten, die über die BOSS FITNESS Plattform/App direkt buchen, stellt der Account mit der Mailadresse, über welche bestellt und verrechnet wird, automatisch den Manager-Account dar.

Seitens BOSS FITNESS wird dem MANAGER die Möglichkeit eingeräumt, relevant Inhalte zu verwalten. Das bedeutet zB zusätzliche Lizenzen im Rahmen des Vereinbarten zuzubuchen oder einzelne Lizenzen zu löschen. Dazu wird dem MANAGER ein individueller Zugang zur SOFTWARE zur Verfügung gestellt.

UNTERNEHMEN stellen sicher, dass sie dem MANAGER für seine Tätigkeit im Rahmen des Vertrages die notwendigen Verfügungsrechte eingeräumt haben.

Der MANAGER kann auf Grundlage dieser Vereinbarung maximal so viele Lizenzen vergeben, das heißt Mitarbeiter und mitarbeiterähnliche Personen am Programm einladen, wie im Vertrag oder individuellem Angebot vereinbart. Wird dieses maximale Grenze überschritten, kommt es zu einer Nachverrechnung durch BOSS FITNESS.

7. Zahlungsmodalitäten

Grundlage für die Abrechnung sind die mit dem ANWENDER vereinbarten Preise für die im individuellen Angebot bzw. der jeweiligen Onlinebestellung definierte Lizenzanzahl. Die tatsächliche Lizenzanzahl kann sich während des aufrechten Vertrages immer wieder verändern, darf jedoch nicht über die vereinbarte Höchstzahl hinaus gehen (siehe 6).  Bei Privatpersonen/Verbraucher entspricht die Lizenzzahl immer 1 Lizenz. Preise sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und gelten für die maximal zur Verfügung gestellten Lizenzen.

Die auf der Website von BOSS FITNESS angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert.

Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.

Bei UNTERNEHMEN mit individuellem Angebot erfolgt die Abrechnung immer jeweils für ein Halbjahr im Voraus. Die Abrechnungssumme ergibt sich aus der Zahl der Lizenzen (Anzahl der eingeladenen Mitarbeiter) multipliziert mit dem jeweils festgelegten Preis laut vereinbartem Leistungspaket.

Die erste Rechnung wird ca. zwei Wochen nach dem Startzeitpunkt (= Zeitpunkt, ab welchem dem UNTERNEHMEN die Software zur Verfügung gestellt wird) fakturiert und fällig. Alle weiteren Rechnungen werden ½-jährlich von BOSS FITNESS jeweils zu Monatsbeginn an die vom UNTERNEHMEN genannte Rechnungsadresse in elektronischer Form fakturiert und fällig.

Erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen, gelten 2 % Skonto als vereinbart. Bei einmaliger Zahlung für 12 Monate im Voraus gelten weitere 3 % als Frühzahlerbonus als vereinbart.

Bei Bestellungen über die Website von BOSS FITNESS/App erfolgt die Abrechnung im Voraus für die gebuchte Mindestlaufzeit.

Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird BOSS FITNESS den gesetzlich zulässigen Verzugszins von 4 % pro Jahr ab dem Tag der Fälligkeit verrechnen. Hinsichtlich Unternehmen werden im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit 9,2 % über dem Basiszinssatz pro Jahr verrechnet. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 (hinsichtlich Verbrauchern EUR 25,00) pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden.

Unbeschadet dessen, ist BOSS FITNESS berechtigt, ihre Verpflichtung aus diesem Vertrag für die Dauer der Zahlungssäumnis zurückzubehalten und einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

BOSS FITNESS ist berechtigt, sämtliche Preise zum 1.1. oder 1.7. einmal pro Jahr an den aktuellen Verbraucherpreisindex anzupassen. Als Referenz gilt der österreichische Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, abrufbar auf der Website der Statistik Austria.

8. Rücktrittsrecht nach FAGG

Dieses Rücktrittsrecht gilt nur für Verbraucher.

Das Rücktrittsrecht gilt dann nicht, wenn die Lieferung von unkörperlichen digitalen Inhalten (i) mit ausdrücklicher Zustimmung des KUNDEN, verbunden mit (ii) dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitiger Vertragserfüllung und (iii) nach Zurverfügungstellung einer Vertragsausfertigung oder Vertragsbestätigung erfolgt.

Der KUNDE hat das Recht, einen bereits zustande gekommenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen, wenn der Vertrag im elektronischen Weg abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der KUNDE der BOSS FITNESS mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der KUNDE kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches im Anhang I B des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz angeführt ist (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008847) und auch auf der Website von BOSS FITNESS abgerufen werden kann.

Eine Widerrufserklärung ist an die folgende Adresse zu richten:

Firmenwortlaut: BOSS.FITNESS e.U.

Inhaberin: Sylvia Oberauer, LL.B.

1130 Wien, Fasangartengasse 40/2/7, Austria

Oder per E-Mail an: office@bossfitness.at

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der KUNDE die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird dem KUNDEN eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Wenn der KUNDE die Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerruft, hat BOSS FITNESS alle Zahlungen, die sie vom KUNDEN bereits erhalten hat unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei BOSS FITNESS eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet BOSS FITNESS dasselbe Zahlungsmittel, das der KUNDE bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.

Hat der KUNDE verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er der BOSS FITNESS einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem der KUNDE der BOSS FITNESS von der Ausübung des Widerrufsrechtes hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9. Werknutzungsbewilligung 

BOSS FITNESS erteilt dem ANWENDER die nicht ausschließliche, nicht exklusive, zeitlich, inhaltlich und örtlich für die Zwecke des Geschäftsverhältnisses beschränkte Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) die SOFTWARE zu nutzen.

Eine Weiterveräußerung der SOFTWARE bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der BOSS FITNESS.

Das Recht auf Dekompilierung der SOFTWARE ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Der ANWENDER darf ohne Zustimmung der BOSS FITNESS keine Veränderungen an der SOFTWARE vornehmen.

Kennzeichnungen der SOFTWARE, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

Der ANWENDER hat keinen Anspruch auf den Quellcode, Einschulungen und Benutzerhandbücher.

10. Support-Dienstleistungen

Support-Anfragen sind per E-Mail an die Adresse office@bossfitness.at in verständlicher und nachvollziehbarer Weise zu senden.

BOSS FITNESS bemüht sich, binnen 5 Werktagen auf Anfragen zu antworten. Anfragen werden ausschließlich während der folgenden Zeiträume an Werktagen beantwortet:

Montag bis Donnerstag: 9 bis 17 Uhr

Freitag: 9 bis 13 Uhr

11. Zurverfügungsstellungspflicht

BOSS FITNESS ist dazu verpflichtet, dem ANWENDER für die Dauer des Vertragsverhältnisses die SOFTWARE zur Verfügung zu stellen.

BOSS FITNESS gewährleistet eine 99%ige Verfügbarkeit der SOFTWARE, gemessen über den Zeitraum eines Kalenderjahres. Von dieser Zusicherung ausgenommen sind indessen Fälle, bei denen höhere Gewalt die Bereitstellung der SOFTWARE verhindert oder beeinträchtigt sowie Fälle der erforderlichen Wartungsdienstleistung.

12. Änderungswünsche

Der ANWENDER ist berechtigt, Änderungen an der SOFTWARE vorzuschlagen. BOSS FITNESS ist nicht verpflichtet, diesen Änderungswünschen nachzukommen. Die Umsetzung etwaiger Änderungswünsche ist nicht in den Preisen laut Punkten 5 und 7 inkludiert. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten kann BOSS FITNESS daher gesondert nach Aufwand (Time&Material) in Rechnung stellen.

Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an etwaigen Änderungen stehen alleine und exklusiv BOSS FITNESS zu. Dieser wird jedoch dem ANWENDER eine Werknutzungsbewilligung im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG an diesen Änderungen für die Dauer des Vertragsverhältnisses erteilen.

13. Mitwirkungspflichten

Der ANWENDER ist verpflichtet, im für die Nutzung der SOFTWARE erforderlichen Umfang mitzuwirken. Ein diesbezügliches Versäumnis des ANWENDERS geht nicht zu Lasten von BOSS FITNESS und mindert insbesondere nicht deren Entgeltansprüche.

14. Leistungsstörungen

Sofern BOSS FITNESS aus Gründen, welche nicht in ihrer Sphäre gelegen sind (zB Stromausfall, Cyber-Angriffen, höhere Gewalt, Probleme bei 3rd-Party-Software, Serverwartungen), die SOFTWARE temporär nicht zur Verfügung stellen kann, bleiben die (vollständigen) Entgeltpflichten von BOSS FITNESS davon unberührt. Dies gilt auch hinsichtlich erforderlicher Wartungsarbeiten.

15. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

Die Haftung der BOSS FITNESS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell der Höhe nach beschränkt auf die vom ANWENDER bislang entrichtete Entgeltsumme.

Die Haftung von BOSS FITNESS für entgangenen Gewinn des ANWENDERS ist ausgeschlossen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich einer vorsätzlichen Schädigung, Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Gewährleistungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab der Zurverfügungstellung der SOFTWARE sofern es sich beim Vertragspartner um einen UNTERNEHMER handelt. Mängelrügeobliegenheiten im Sinne des § 377 UGB sind einzuhalten.

BOSS FITNESS übernimmt keine Haftung für eine gesetzeskonforme (insbesondere im Sinne der DSGVO und dem TKG) Verwertung der mittels der SOFTWARE gewonnenen Daten durch den ANWENDER.

BOSS FITNESS übernimmt keine Haftung, wenn die SOFTWARE aufgrund eines temporären Ausfalls des Servers kurzfristig nicht bereitgestellt werden kann.

BOSS FITNESS stellt alle Übungen nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung. Dennoch muss auf folgende Umstände aufmerksam gemacht werden: Das Angebot von BOSS FITNESS ist für alle, ohne akute Beschwerden am Bewegungsapparat geeignet. Es ersetzt jedoch in keinem Fall eine Untersuchung, persönliche Beratung, oder Diagnose durch einen Arzt oder Physiotherapeuten und stellt auch keine medizinische Behandlung von Krankheiten dar. Die Videos dienen ausschließlich der Selbsthilfe bei Wohlbefindlichkeitsstörungen und der Prävention von Beschwerden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit den Inhalten keine Erfolgszusagen gemacht werden können. Eine Haftung seitens BOSS FITNESS – insbesondere für etwaige Schäden oder Nachteile, die aus der unsachgemäßen Durchführung der Übungen oder aus der Missachtung der Hinweise entstehen – ist ausgeschlossen.

Die hier getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für etwaige Subunternehmen.

16. Lizenz-Audit

BOSS FITNESS ist berechtigt, vom ANWENDER jederzeit einen Nachweis zu verlangen, wonach die SOFTWARE gesetzes- und vertragskonform verwendet wird.

17. Schad- und Klagloshaltung

Sollte BOSS FITNESS aufgrund der rechtswidrigen Nutzung von SOFTWARE durch den ANWENDER von einem Dritten in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der ANWENDER die BOSS FITNESS auf erste Aufforderung schad- und klaglos zu halten.

18. Beiziehung von Subunternehmern

BOSS FITNESS kann sich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer bedienen.

19. Änderungen dieser AGB

BOSS FITNESS ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. BOSS FITNESS wird den ANWENDER über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten AGB an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der ANWENDER hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des ANWENDER, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der AGB auszugehen. Einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Änderungen der AGB können auf diese Weise nicht umgesetzt werden. Davon unbenommen bleibt eine Preisanpassung im Sinne des Punktes 7.

20. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) erforderlichen Ausmaß erlaubt. Ansonsten ist BOSS FITNESS und der ANWENDER wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände und Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. BOSS FITNESS und der ANWENDER verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.

BOSS FITNESS macht darauf aufmerksam, dass Daten des ANWENDERS aufgrund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der ANWENDER kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

Nähere Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

21. Referenzklausel

BOSS FITNESS ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem ANWENDER durch eine Referenz auf ihrer Website auszuweisen. Sie ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des ANWENDERS heranzuziehen. Dieses Recht besteht auch über dieses Vertragsverhältnis hinaus.

22. Dauer des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis mit UNTERNEHMEN mit individuellem Angebot wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Es gilt ein Kündigungsverzicht von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, also der  (vertraglich vereinbarten) Zurverfügungstellung von  SOFTWARE [siehe Punkt 5], als vereinbart.

Danach kann das Vertragsverhältnis per E-Mail oder Brief jederzeit zum Quartalsende (31.3.; 30.6.; 30.9.; 31.12) unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Kündigung einzelner Lizenzen berührt nicht die Gültigkeit dieser Vereinbarung.

Fällt die Anzahl der aktiven Lizenzen auf unter 10, werden immer mindestens 10 Lizenzen verrechnet. Dies gilt nicht, wenn es sich beim ANWENDER um einen Verbraucher handelt.

Mit der Kündigung des Vertrages gelten auch alle auf der Grundlage der Vereinbarung eingeräumten Lizenzrechte als zum gleichen Zeitpunkt beendet.

BOSS FITNESS trifft, abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (im Sinne des § 212 UGB bzw §132 BAO), keine Verpflichtung, Daten, welche über die SOFTWARE gewonnen wurden, über das Vertragsverhältnis hinaus zu speichern.

Für ANWENDER, die ihr Abonnement direkt über die digitale Plattform von BOSS FITNESS buchen, gilt die im Angebot angeführte Bindungsdauer ab dem Zeitpunkt der Buchung.

23. Sperrung des Zugangs zu SOFTWARE

Sofern BOSS FITNESS berechtigten Grund zur Annahme hat, dass der ANWENDER die SOFTWARE auf rechtswidrige Art und Weise verwendet, ist dieser berechtigt, den Zugang zur SOFTWARE unverzüglich, und ohne vorherige Ankündigung, zu sperren. Die Möglichkeit weiterer Rechtsbehelfe bleibt dadurch unbenommen.

24. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde. Diese Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Regelungen seines Aufenthaltsstaats gewähren (vgl Art 6 Abs 2 Rom I-VO). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Wenn der ANWENDER Verbraucher ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann der ANWENDER davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt.

Es wird auf die Möglichkeit einer Streitbereinigung im Wege einer Online-Streitbeilegungsplattform (Art 14 Abs 1 S 1 ODR-VO) (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE) und nationaler Verbraucherschlichtungsstellen hingewiesen. BOSS FITNESS verpflichtet sich in der Regel zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren.

25. Sonstiges

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt. 

Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind. Davon unbenommen bleiben die Regelungen im Sinne der Punkte 7 („Preisanpassung“) und 19 („Änderung dieser AGB“).

BOSS FITNESS empfiehlt dem ANWENDER diese AGB dauerhaft zu speichern.

(Jänner 2021)

Impressum nach § 5 ECG, § 25 MedienG und § 14 UGB:

Firmenwortlaut: BOSS.FITNESS e.U.

Inhaberin: Sylvia Oberauer, LL.B.

UID-Nr.: ATU73555039

Firmenbuch-Nummer: FN496384b

Firmenbuch-Gericht: Handelsgericht Wien

Firmensitz, Postanschrift: 1130 Wien, Fasangartengasse 40/2/7, Austria

Kontakt: office@bossfitness.at

Internet: www.bossfitness.at

Mitglied der österreichischen Wirtschaftskammer

RIS – Gewerbeordnung 1994 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 11.12.2020 (bka.gv.at)

Blattlinie (iSd § 25 Abs 4 MedienG): Informationen rund um Übungen für mehr Gesundheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz

Offenlegung gemäß § 25 Abs 2 MedienG:

Gesellschafter: Sylvia Oberauer, LL.B.

Urheber: Rechtsanwalt Dr. Tobias Tretzmüller, LL.M., www.digital-recht.at. Eine Kopie dieser AGB, oder auch nur Teile davon, bedarf der Zustimmung des Urhebers.